Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen
Funktion Wohnfläche + Ausbauflächen + Raum, Parameter + Räume, Flächen,
Geschosse modifizieren, Parameter
Wohnflächenverordnung (WoFlV), gültig ab 1.1.2004
Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) trat zum 1.1.2004 in Kraft. Unter anderem ist der Putzflächenabzug von pauschal 3% bei der Ermittlung der Wohnfläche aus den Rohbaumaßen bzw. die Wohnfläche unter Treppe nicht mehr enthalten: Zur Berechnung müssen lichte Fertigmaße verwendet werden.
Mit ALLPLAN können Sie mit Hilfe der Ausbauflächen problemlos die Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung berechnen.
Wegen der Überleitungsvorschrift (§5 der WoFlV) stehen Ihnen auch weiterhin die Möglichkeiten zur Wohnflächenberechnung nach II. Berechnungsverordnung zur Verfügung.
Wohnflächen eingeben, Voraussetzungen für die WoFlV
- Voraussetzung für jede Wohnflächenberechnung ist die Eingabe von Räumen mit der Funktion
Raum. - Damit das Fertigmaß zur Verfügung steht, bestimmen Sie gleich bei der Raumeingabe in der Registerkarte Ausbau Art und Dicke der Seitenbeläge (für die Grundfläche) sowie der Decken- und Bodenbeläge (diese werden bei der Höhenteilung berücksichtigt).
- In der Registerkarte DIN277, Wohnfl. können Sie im Bereich Wohnflächen-Attribute mit Hilfe der Schaltfläche Flächenart... die Flächenart für die Wohnflächenberechnung vergeben (Wohn-, Zubehör-, Wirtschaftsraum, kein Wohnraum).
- Kein Putzabzug (für Balkone oder Terrassen) darf hier nicht verwendet werden, denn dieser sind nur bei der Wohnflächenberechnung nach II. BV notwendig.
- Nachträgliche Eingabe der Ausbauflächen ist möglich über die Funktionen
Ausbauflächen,
Räume, Flächen, Geschosse modifizieren oder
im Kontextmenü über Eigenschaften des Raums
Berechnung der Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Auswertung erfolgt über die Wohnflächenreports und -listen in der Funktion
Wohnfläche, DIN277, Bauantrag, und zwar mit folgenden Einstellungen:
- Im Dialogfeld Art der Flächenberechnung, Höhenteilung wählen Sie Höhenteilung, Faktoren nach Wohnflächenverordnung
- Im Dialogfeld Berechnung der Grundfläche wählen Sie die Option Fertigmaß, Ausbauflächen werden berücksichtigt
Eingabe und Berechnung der Wohnflächen nach II. BV
Wegen der Überleitungsvorschrift (§5 der WoFlV) kann eine Wohnflächenberechnung nach II. Berechnungsverordnung weiterhin durchgeführt werden. Im Folgenden werden ergänzend die Unterschiede bei Eingabe und Auswertung der Wohnfläche nach II. BV kurz aufgelistet.
- Voraussetzung für jede Wohnflächenberechnung ist die Eingabe von Räumen mit der Funktion
Raum. - Die Ausbauflächen (Dicke der Seiten-, Decken- und Bodenbeläge) müssen nicht eingegeben werden.
- Die Verwendung der Wohnflächenattribute (Registerkarte DIN277, Wohnfl.) ist weitgehend identisch; Pauschaler Putzabzug von der Grundfläche kann verwendet werden.
Die Auswertung erfolgt ebenfalls über die Wohnflächenreports in der Funktion
Wohnfläche, DIN277, Bauantrag, und zwar mit folgenden Einstellungen:
- Im Dialogfeld Art der Flächenberechnung, Höhenteilung wählen Sie ebenfalls die Option Höhenteilung, Faktoren nach Wohnflächenverordnung; die Werte für Höhenteilung und Anrechnung der Grundfläche sind identisch.
- Im Dialogfeld Berechnung der Grundfläche können Sie die Option Rohbau mit Pauschalabzug / Zuschlag3% verwenden
