Baunutzungsverordnung
Hier treffen Sie Einstellungen des Geschosses nach Baunutzungsverordnung.
Anrechnung auf die Gebäudegrundfläche
Mit dem Kontrollkästchen legen Sie fest, ob das Geschoss auf die Gebäudegrundfläche GRZ angerechnet wird oder nicht.
Volle Anrechnung auf Geschossfläche
Das Geschoss wird voll auf die GFZ angerechnet.
Aufenthaltsraum in Nicht-Vollgeschossen mit Anrechnung auf GF
Mit dieser Option wird ein Aufenthaltsraum in einem Nicht-Vollgeschoss auf die GFZ angerechnet. Geben Sie dazu Aufenthaltsraum und restliches Geschoss als Teilgeschosse mit der entsprechenden Parametereinstellung ein.
Bei der Auswertung mit Wohnfläche, DIN277, Bauantrag wird die dort festgelegte Art der Flächenberechnung und Höhenteilung berücksichtigt.
Keine Anrechnung auf Geschossfläche
Das Geschoss wird nicht auf die GFZ angerechnet.
DIN277-Attribute
Umschließungsart
Hier geben Sie die Umschließungsart ein. Durch einen Klick auf Umschließung... können Sie die Umschließungsart durch Anklicken aus einer Übersichtsgrafik wählen.
Flächenart (für Geschosse)
Hier geben Sie die Flächenart ein und bestimmen damit, wie ein Geschoss in den Auswertungen berücksichtigt werden soll.
Durch einen Klick auf Flächenart... können Sie die Flächenart durch Anklicken aus einem Dialogfeld wählen.
Schnellanwahl Grundfl, Geschossfl, Umschließung
Klicken Sie in der Übersichtsgrafik auf den gewünschten Typ. Die passenden Einstellungen werden dann im Bereich Baunutzungsverordnung eingetragen.
Hinweis: Die Grafik stellt den Inhalt der Musterbauordnung dar. Wenn z.B. der Keller mehr als 1,4 m über Oberkante Gelände reicht, dann ist das KG ein Vollgeschoss und wird somit voll auf die Geschossfläche angerechnet: Dies kann in der Grafik über ein Kontrollkästchen bestimmt werden.
In den jeweiligen Länderbauordnungen können diese Maße anders festgelegt sein.
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