Sie können die Abmessungen von Matten auf zwei Wege modifizieren:
Hinweis: Die resultierenden neuen Abmessungen werden durch folgende Werte begrenzt:
Beispiel für die Restmattenverlegegrenze
Q524A
l/b = 600/230
Übergreifung 50cm
Bei einer Restmattenverlegegrenze von 0,20m wird für den fehlenden Mattenbereich von 10cm keine Restmatte verlegt.