Allmenu, Menü Schnittstellen
Mit dem Menü DGM-Dateien können Sie Geländedaten zwischen dem Allplan Austauschordner und einem beliebigen Ordner tauschen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Daten anzeigen zu lassen und bzw. von der Festplatte zu löschen.
Je nachdem, welchen Sicherungspfad Sie in Konfiguration - Sicherungspfad eingestellt haben, unterscheidet sich die Vorgehensweise zum Einlesen bzw. Sichern von Daten geringfügig.
Folgende Untermenüs stehen zur Verfügung:
DGM-Dateien anzeigen
DGM-Dateien mit der Dateiendung *.re1, *.re2, *.reb bzw. *.asc, die im Benutzer Austauschordner oder im Austauschordner eines benannten Projekts liegen, werden aufgelistet.
DGM-Dateien einspielen
Hier kopieren Sie DGM-Dateien aus einem beliebigen Ordner in den Benutzer Austauschordner oder in den Austauschordner eines benannten Projekts. Selbstentpackende Dateien sowie Dateien im ZIP-Format können entpackt werden.
Kopieren Sie die Daten in einen beliebigen Ordner auf der Festplatte oder im Netz. Wählen Sie zuerst den Zielordner (Benutzer Austauschordner oder Austauschordner eines benannten Projekts), dann den Ordner, in dem die Daten liegen, und folgen Sie dem Dialog des Programms.
DGM-Dateien sichern
DGM-Dateien mit der Dateiendung *.re1, *.re2, *.reb bzw. *.asc, die im Benutzer Austauschordner oder im Austauschordner eines benannten Projekts liegen, werden in einem Mehrfachauswahl-Dialogfeld aufgelistet.
Wählen Sie die gewünschten Dateien aus, und folgen Sie dem Sichern-Dialog des Programms.
Wenn Sie gepackt als Sicherungsart festlegen, dann werden die gewählten Daten im ZIP-Format gepackt und in eine Datei dgm.zip
umgewandelt.
DGM-Dateien löschen
DGM-Dateien mit der Dateiendung *.re1, *.re2, *.reb bzw. *.asc, die im Benutzer Austauschordner oder im Austauschordner eines benannten Projekts liegen, werden in einem Mehrfachauswahl-Dialogfeld aufgelistet.
Wählen Sie die Dateien aus, die Sie löschen wollen. Um die Daten endgültig zu löschen, bejahen Sie die Sicherheitsabfrage.
(C) Nemetschek Allplan Systems GmbH | Datenschutzbestimmungen |